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§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderverein der Grundschule
Bennewitz."
Er hat seinen Sitz in Bennewitz und ist im Amtsgericht
Grimma eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke durch ideelle und materielle
Förderung der Aufgaben der Grundschule Bennewitz.
Insbesondere durch die:
a) Beschaffung von Unterrichtsmitteln für den Unterricht
b) Gewährung von Beihilfen für Schüler aus sozial
schwachen Familien im Rahmen des Schulbetriebes
c) Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen und
Schulfahrten
d) Förderung und Unterstützung bei Schulveranstaltungen
Diese Aktivitäten können durch Beschluss der
Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten
Zwecke notfalls erweitert oder eingeschränkt werden,
ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Der Verein
ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und
juristische Person werden, die dessen Aufgaben zu
fördern bereit ist und sich zur Zahlung des
Mitgliedsbeitrages schriftlich verpflichtet. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft
erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod zum Ende
des Geschäftsjahres. Die Kündigung muss spätestens drei
Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres durch schriftliche
Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Mitglieder, die
ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem
Interesse des Vereins zuwider handeln, können durch den
Vorstand ausgeschlossen werden.
§ 4 Beitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum
30.04 des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Er wird
der Höhe nach durch den Beschluss der Hauptversammlung
festgelegt. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden
und zwei weiteren Mitgliedern.
2. Der Vorsitzende und die weiteren Vorstandsmitglieder
werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des
Vereins. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den
Schriftführer und den Kassenwart.
4. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung
des Vereins genügt die Zeichnung durch den Vorsitzenden
und eines weiteren Mitglieds des Vorstandes.
§ 7 Sitzungen des Vorstandes
1. Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf,
mindestens jedoch zweimal im Jahr, schriftlich unter
Bekanntgabe der Tagesordnung zu Sitzungen mit einer
Einladungsfrist von mindestens einer Woche ein. Er muss
ihn einberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder
dies fordern.
2. Der Vorsitzende kann Sachkundige zu den Sitzungen des
Vorstandes hinzuziehen. Die Sachkundigen haben nur
beratende Stimmen.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte des Vorstandes anwesend sind. Entscheidungen
trifft er durch Mehrheitsbeschluss.
4. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem
Sitzungsprotokoll niedergelegt, das vom Sitzungsleiter
zu unterschreiben ist.
5. Ein Beschluss des Vorstandes kann auch schriftlich
oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein
Vorstandsmitglied widerspricht.
6.
Der Schulleiter nimmt an den Vorstandssitzungen teil und
erhält Mitspracherecht.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im
Jahr vom Vorsitzenden des Vorstandes einberufen. Die
erste Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres ist
gleichzeitig die Hauptversammlung.
2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt
schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung
müssen die Einladungen verteilt oder versandt werden.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Hierauf
soll in der Einladung hingewiesen werden.
4. Beschlüsse der Mitgliedersammlung werden mit
einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse über
Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins
bedürfen einer Mehrheit von mindestens der Hälfte der
eingetragenen Mitgliedern.
5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder
seinem Stellvertreter geleitet. Ihre Beschlüsse werden
in einem Protokoll niedergelegt, das vom Sitzungsleiter
und dem Schriftführer unterzeichnet werden muss.
§ 9 Befugnisse der Mitgliederversammlung
1. In der Hauptversammlung erstattet der Vorstand den
Geschäftsbericht und legt die Jahresrechnung vor. Die
Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer und
beschließt über die Entlastung des Vorstands.
2. Die Mitgliederversammlung wählt die
Vorstandsmitglieder. Sie setzt die Höhe des
Vereinsbeitrages fest und beschließt über
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
§ 10 Mittel und Ausgaben
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke des Vereins Verwendung finden. Mitglieder
erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des
Vereins. Sie haben auch bei Austritt aus dem Verein,
dessen Auflösung oder Aufhebung keinen Anspruch auf
Vereinsvermögen.
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des
bisherigen Zweckes fällt das gesamte Vermögen des
Vereins an die Gemeinde Bennewitz, die es unmittelbar
oder ausschließlich für Zwecke § 2a) und b) dieser
Satzung oder für sonstige Kindereinrichtungen zu
verwenden hat. Falls die Schule nicht mehr besteht, ist
das Vermögen für die gleichen Zwecke einer anderen
gemeindlichen Schule oder sonstigen Kinder- oder
Jugendeinrichtung zu verwenden.
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