Förderverein der        

Grundschule Bennewitz e.V.

An der Schule 2

04828 Bennewitz

 

Tel: 03425-814924 Fax: 03425-817522

Mail: Grundschule-Bennewitz@t-online.de

 

 

Satzung des Fördervereins der Grundschule Bennewitz

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Förderverein der Grundschule Bennewitz."
Er hat seinen Sitz in Bennewitz und ist im Amtsgericht Grimma eingetragen.


§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben der Grundschule Bennewitz.
Insbesondere durch die:

a) Beschaffung von Unterrichtsmitteln für den Unterricht
b) Gewährung von Beihilfen für Schüler aus sozial schwachen Familien im Rahmen des Schulbetriebes
c) Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen und Schulfahrten
d) Förderung und Unterstützung bei Schulveranstaltungen

Diese Aktivitäten können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke notfalls erweitert oder eingeschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die dessen Aufgaben zu fördern bereit ist und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages schriftlich verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod zum Ende des Geschäftsjahres. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Interesse des Vereins zuwider handeln, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.


§ 4 Beitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 30.04 des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Er wird der Höhe nach durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung

§ 6 Der Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.
2. Der Vorsitzende und die weiteren Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den Schriftführer und den Kassenwart.
4. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins genügt die Zeichnung durch den Vorsitzenden und eines weiteren Mitglieds des Vorstandes.


§ 7 Sitzungen des Vorstandes

1. Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu Sitzungen mit einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche ein. Er muss ihn einberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies fordern.
2. Der Vorsitzende kann Sachkundige zu den Sitzungen des Vorstandes hinzuziehen. Die Sachkundigen haben nur beratende Stimmen.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Vorstandes anwesend sind. Entscheidungen trifft er durch Mehrheitsbeschluss.
4. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt, das vom Sitzungsleiter zu unterschreiben ist.
5. Ein Beschluss des Vorstandes kann auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.                                                                                       6. Der Schulleiter nimmt an den Vorstandssitzungen teil und erhält Mitspracherecht.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden des Vorstandes einberufen. Die erste Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres ist gleichzeitig die Hauptversammlung.
2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung müssen die Einladungen verteilt oder versandt werden.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Hierauf soll in der Einladung hingewiesen werden.
4. Beschlüsse der Mitgliedersammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von mindestens der Hälfte der eingetragenen Mitgliedern.
5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Ihre Beschlüsse werden in einem Protokoll niedergelegt, das vom Sitzungsleiter und dem Schriftführer unterzeichnet werden muss.

§ 9 Befugnisse der Mitgliederversammlung

1. In der Hauptversammlung erstattet der Vorstand den Geschäftsbericht und legt die Jahresrechnung vor. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer und beschließt über die Entlastung des Vorstands.
2. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder. Sie setzt die Höhe des Vereinsbeitrages fest und beschließt über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.

 

§ 10 Mittel und Ausgaben

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins Verwendung finden. Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben auch bei Austritt aus dem Verein, dessen Auflösung oder Aufhebung keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.



§ 11 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das gesamte Vermögen des Vereins an die Gemeinde Bennewitz, die es unmittelbar oder ausschließlich für Zwecke § 2a) und b) dieser Satzung oder für sonstige Kindereinrichtungen zu verwenden hat. Falls die Schule nicht mehr besteht, ist das Vermögen für die gleichen Zwecke einer anderen gemeindlichen Schule oder sonstigen Kinder- oder Jugendeinrichtung zu verwenden.

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